OK Studios
c/o Ost-Kombinat Werbeagentur GmbH
Bei den Mühren 91
D-20457 Hamburg
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fax 0049.(0)40.2840 9181
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Benjamin Weiss
Daniel Weiss
Registergericht: Amtsgericht Hamburg
Handelsregister Hamburg: HRB 91810
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Benjamin Weiss
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OK Studios 2012
Hier finden Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Firma
Ost-Kombinat Werbeagentur GmbH
Bei den Mühren 91
D-20457 Hamburg
nachfolgend "Ost-Kombinat" genannt.
1.1 - Diese AGB finden Anwendung auf sämtliche Verträge von Ost-Kombinat. Es gelten diese AGB ausschließlich. Abweichenden Regelungen wird widersprochen. Sie werden nur mit ausdrücklicher Anerkennung durch Ost-Kombinat rechtsverbindlich.
1.2 - Diese AGB gelten zudem für zukünftige Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
1.3 - Mündliche Nebenabreden sind in Textform zu dokumentieren. Änderungen der Bedingungen, einschließlich dieser Bestätigungsklausel, sowie die Vereinbarung von Lieferterminen oder - fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Bestätigung durch Ost-Kombinat.
2.1 - Angebote von Ost-Kombinat sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich verbindlich zugesichert werden. Es gelten die allgemeinen Preisbestimmungen nach § 4 dieser AGB.
2.2 - Der Vertrag kommt mit Unterzeichnung durch beide Parteien zustande.
3.1 - Ost-Kombinat bietet Dienstleistungen im Bereich Web und Print an (Werbung, Marketing, Kommunikation). Sie erbringt ihre Dienstleistungen nach den Wünschen und Angaben des Kunden. Installation, Einweisung und Schulung gehören nur zu den Leistungspflichten von Ost- Kombinat, wenn dies ausdrücklich im Pflichtenheft vereinbart ist. Änderungs- und Erweiterungswünsche richten sich nach § 6 dieser AGB
3.2 - Ost-Kombinat ist zu Teillieferungen berechtigt.
3.3 - Zur Vertragsdurchführung wird der Kunde das erforderliche Basismaterial, insbesondere Texte, Daten, bewegte und unbewegte Bilder, Illustrationen, Graphiken, Logos und sonstige Materialien und Informationen an Ost-Kombinat GmbH übergeben. Die Beschaffung weiteren Basismaterials ist von Ost-Kombinat GmbH nicht geschuldet.
4.1 - Die Leistungen von Ost-Kombinat sind gemäß der vereinbarten - und im Pflichtenheft festzuhaltenden - Beträge zu vergüten. Auch der Zahlungsplan wird im Pflichtenheft geregelt. Versandkosten und sonstige Nebenleistungen sind im Preis nicht inbegriffen, soweit keine andere Regelung im Pflichtenheft vereinbart wurde.
4.2 - Zusatzleistungen, die nicht im Pflichtenheft enthalten sind, sind gesondert zu vergüten. Dies gilt insbesondere für Mehraufwand infolge
4.3 - Im Fall des Zahlungsverzugs des Kunden ist Ost-Kombinat berechtigt, einen pauschalierten Verzugsschaden in Höhe von 10 Prozent Zinsen jährlich zu verlangen. Der Kunde hat das Recht nachzuweisen, dass Ost-Kombinat infolge des Verzugs kein oder ein niedrigerer Schaden entstanden ist.
5.1 - Liefertermine oder -fristen bedürfen zu ihrer Verbindlichkeit der Schriftform. Ist für die Leistung von Ost-Kombinat die Mitwirkung des Kunden erforderlich oder vereinbart, so verlängert sich die Lieferzeit um die Zeit, die der Kunde dieser Verpflichtung nicht nachgekommen ist.
5.2 - Bei Verzögerungen infolge von
verlängert sich der Liefer- oder Leistungstermin entsprechend.
5.3 - Soweit Ost-Kombinat ihre vertraglichen Leistungen infolge von Arbeitskampf, höherer Gewalt oder anderer für sie unabwendbarer Umstände nicht oder nicht fristgerecht erbringen kann, treten für Ost-Kombinat keine nachteiligen Rechtsfolgen ein.
5.4 - Werden von dem Kunden Änderungen oder Ergänzungen beauftragt, die nicht nur geringfügigen Umfang haben, so verlieren Termine und Fristen, die sich am ursprünglichen Vertragsgegenstand orientieren, ihre Gültigkeit.
6.1 - Der Kunde kann bis zur Endabnahme der Werke eine Änderung und/oder Ergänzung des Pflichtenhefts verlangen. Ost-Kombinat wird in diesem Fall die Arbeiten unterbrechen und prüfen, ob die Änderung technisch durchführbar und unter Berücksichtigung der betrieblichen Leistungsfähigkeit von Ost-Kombinat zumutbar ist und ob sich aus einer Umsetzung ein bis dahin nicht zugrunde gelegter Mehraufwand an Kosten und Zeit für Ost-Kombinat ergibt.
6.2 - Ist der Mehraufwand im Verhältnis zu den vereinbarten Konditionen aus Sicht von Ost- Kombinat unverhältnismäßig, werden die Vertragspartner innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der schriftlichen Stellungnahme von Ost- Kombinat über eine Anpassung des Vertrages verhandeln. Falls eine Einigung innerhalb der vorbezeichneten Frist nicht erzielt werden kann, wird der Vertrag von Ost-Kombinat ohne Berücksichtigung des Änderungsverlangens ausgeführt. Das Recht des Kunden zur Kündigung dieses Vertrages nach § 649 BGB bleibt unberührt.
7.1 - Der Kunde erklärt die Abnahme der Leistungen oder Teilleistungen von Ost-Kombinat durch Abgabe einer Freigabeerklärung.
7.2 - Die Leistungen von Ost-Kombinat gelten als abgenommen, wenn sie die Abnahmebereitschaft unter Hinweis auf die Bedeutung des Unterbleibens der Abnahmeerklärung mitgeteilt hat
a) und der Kunde daraufhin nicht innerhalb eines Zeitraumes, der es ihm bei der geforderten sorgfältigen Prüfung erlaubt, wesentliche Fehler zu erkennen, spätestens jedoch nach 10 Werktagen, die Abnahme erklärt oder unter Angabe von nach Kräften zu detaillierenden Mängeln verweigert,
b) oder der Kunde die Arbeitsleistungen oder Teile davon ohne weitere Prüfung für Dritte bereits verwendet, soweit die Nichtabnahme nicht auf einem erheblichen Mangel der von Ost-Kombinat erbrachten Leistungen beruht.
7.3 - Wird die Abnahmebereitschaft nicht mitgeteilt, so gilt anstelle des Zeitpunktes der Mitteilung der Zeitpunkt, zu dem der Kunde billigerweise von den Leistungen hätte Kenntnis nehmen müssen.
8.1 - Der Kunde wird notwendige Daten, vor allem zu verwendende Grafiken und Fotos, zeitgerecht zur Verfügung stellen.
8.2 - Soweit Ost-Kombinat dem Kunden Entwürfe und/oder Testversionen unter Angabe einer angemessenen Frist für die Prüfung auf Richtigkeit und Vollständigkeit überlässt, gelten die Entwürfe und/oder Testversionen mit Ablauf der Frist als genehmigt, soweit Ost-Kombinat keine Korrekturaufforderung erhält.
8.3 - Der Kunde ist für ausreichende Ressourcen und Informationen im Rahmen seiner Mitwirkungspflicht verantwortlich. Er wird für die Verfügbarkeit der erforderlichen Anzahl kompetenter Mitarbeiter aus fachlicher und ggf. EDVtechnischer Sicht und bei digitalen Arbeitsleistungen für ausreichende Rechnerkapazitäten wie Speicher, Prozessorleistung und Leitungskapazitäten sorgen.
8.4 - Sowie Fehler oder Beeinträchtigungen auftreten, wird der Kunde Ost-Kombinat unverzüglich unter Angabe von Zeitpunkt und Fehlerspezifikation sowie Name und Telekommunikationsdaten (Telefon, eMail) des meldenden und zuständigen Mitarbeiters davon schriftlich unterrichten. 8.5 - Autorenkorrekturen und Änderungswünsche seitens des Kunden sind Ost-Kombinat ebenfalls schriftlich mitzuteilen, um eine korrekte Umsetzung zu ermöglichen.
9.1 - Ost-Kombinat räumt dem Kunden ein einfaches und nicht übertragbares Nutzungsrecht an den kreativen Werken der Arbeitsleistung ein.
9.2 - Ost-Kombinat geht bei der Verwendung von Vorlagen des Kunden davon aus, dass diese nicht mit Rechten Dritter belastet sind oder der Kunde über das für den Auftrag erforderliche Nutzungsrecht verfügt. Der Kunde stellt Ost- Kombinat diesbezüglich von der Haftung frei.
9.3 - Ost-Kombinat nimmt für ihre Arbeitsleistungen ggf. auch Rechte Dritter (fremdes Lizenzmaterial wie digitale Bilder) in Anspruch, die dem Kunden nur - insbesondere zeitlich - eingeschränkt übertragen werden können. Die eingeschränkte Übertragung kann u.a. dazu führen, dass fremdes Lizenzmaterial nicht mehr oder zu erheblich veränderten Konditionen, auf die Ost-Kombinat keinen Einfluss hat, zur Verfügung steht. Ost- Kombinat wird sich in diesem Fall nach besten Kräften bemühen, ähnliches Material zu verwenden.
9.4 - Ost-Kombinat kann dem Kunden die Kosten für fremdes Lizenzmaterial durch das Vorlegen der Abrechnung des Lizenzgebers mit einem Service-Aufschlag von 15% in Rechnung stellen.
9.5 - Der Kunde darf fremdes Lizenzmaterial nur im Zusammenhang mit und im Rahmen der Nutzung der Arbeitsleistung nutzen. Wird Ost- Kombinat vom Lizenzgeber in Anspruch genommen, weil das fremde Lizenzmaterial nicht dementsprechend verwandt wurde, so ist der Ost-Kombinat gegenüber zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verantwortlich.
9.6 - Der Kunde ist verpflichtet, Ost-Kombinat über jede unrechtmäßige Nutzung des Lizenzmaterials, die ihm bekannt wird, zu informieren, sowie gegen einen Verletzer der gewerblichen Schutzrechte gerichtlich vorzugehen oder Ost- Kombinat dabei zu unterstützen.
9.7 - Werden dem Kunden Verletzungen von Nutzungsrechten durch die Leistungen von Ost- Kombinat z. B. durch Abmahnungen Dritter bekannt, so wird er Ost-Kombinat unverzüglich darüber informieren.
10.1 - Mangelhafte Lieferungen oder Leistungen werden nach entsprechender Mitteilung des Kunden durch Ost-Kombinat bis zum Zeitpunkt der Reinzeichnung ausgebessert oder ausgetauscht. 10.2 - Ost-Kombinat behebt die Mängel kostenfrei oder stellt dem Kunden kostenlos einen korrigierten Releasestand (geänderte Version, die den gerügten Mangel nicht mehr enthält) zur Verfügung. Darüber hinaus gehende Aufwendungen werden nach Aufwand abgerechnet. 10.3 - Unter ungünstigen Umständen können mehrfache Nachbesserungen erforderlich sein. Als Mängel gelten Abweichungen der erstellten Werke von der im Pflichtenheft vereinbarten Gestaltung und Funktionsweise, soweit diese Abweichungen die Eignung zur vereinbarten Verwendung beeinträchtigen.
10.4 - Mängelansprüche bestehen nicht, wenn der Mangel nur unerheblich ist, sich also insbesondere nicht erheblich auf die vereinbarte Verwendung auswirkt.
10.5 - Schlägt die Nacherfüllung innerhalb einer vom Kunden gesetzten, angemessenen Frist zur Nacherfüllung fehl, so kann der Kunde das Rückgängigmachen des Vertrags oder das Herabsetzen des Kaufpreises verlangen.
10.6 - Offensichtliche Mängel, die einem durchschnittlichen Kunden ohne weiteres auffallen, muss der Kunde gegenüber Ost-Kombinat binnen 10 Werktagen nach der Ablieferung mittels eines eingeschriebenen Brief rügen. Mängel, die nicht offensichtlich sind, müssen bei Ost- Kombinat innerhalb von 10 Werktagen nach dem Erkennen unter Einhaltung o.a. Form gerügt werden. Anderenfalls können Ansprüche aus diesen Mängeln nicht geltend gemacht werden.
11.1 - Für Rechtsmängel, Garantien und Kardinalspflichten haftet Ost-Kombinat unbeschränkt.
Dies gilt auch für eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie für vorsätzliche Pflichtverletzungen durch Ost-Kombinat sowie ihre gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
11.2 - Für grob fahrlässige Pflichtverletzungen wird die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
11.3 - Die Haftung für Datenverlust ist durch den typischen Wiederherstellungsaufwand begrenzt. Dieser bemisst sich nach dem Schaden, der bei der Vornahme zumutbarer Sicherungsmaßnahmen (wie z. B. Anfertigung von Sicherungskopien) eingetreten wäre.
11.4 - Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit wird - soweit im Einzelfall gesetzlich zulässig - ausgeschlossen.
12.1 - Ost-Kombinat speichert die im Rahmen der Vertragsanbahnung und -abwicklung benötigten Daten des Kunden (z. B. Adresse und Bankverbindung).
12.2 - Durch die Verbindung eines Netzwerks mit dem Internet entsteht die Möglichkeit der missbräuchlichen Verwendung von Daten. Insbesondere sensible Daten muss der Kunde daher durch eigene Sicherungsmaßnahmen vor unberechtigtem Zugriff schützen.
12.3 - Beide Vertragspartner werden vertraulich gekennzeichnete Informationen, die ihnen im Rahmen des Vertrags bekannt werden, vertraulich behandeln.
12.4 - Ost-Kombinat weist darauf hin, dass es nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht möglich ist, Vervielfältigungen von Werken insbesondere von Grafiken oder anderen optischen oder akustischen Gestaltungsmitteln, die online gestellt werden, zu verhindern.
13.1 - Soweit sich die Vertragspartner per elektronischer Post (eMail) verständigen, erkennen sie die unbeschränkte Wirksamkeit der auf diesem Wege übermittelten Willenserklärungen nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen an.
13.2 - Die eMail muss den Namen und die eMail- Adresse des Absenders, den Zeitpunkt der Absendung (Datum und Uhrzeit) sowie eine Wiedergabe des Namens des Absenders als Abschluss der Nachricht enthalten.
13.3 - Für unverschlüsselt im Internet übermittelte Daten ist eine Vertraulichkeit nicht gewährleistet. Jeder Vertragspartner stellt auf Wunsch des anderen ein abgestimmtes Verschlüsselungssystem wie beispielsweise PGP auf seiner Seite zur Verfügung.
13.4 - Eine im Rahmen der vorstehenden Bestimmungen zugegangene eMail gilt vorbehaltlich eines Gegenbeweises als vom anderen Partner stammend. Die Verbindlichkeit der eMail und damit der Textform gilt für alle Erklärungen, die die gewöhnliche Vertragsabwicklung mit sich bringt. Ausgeschlossen ist die Textform dagegen bei einer Kündigung sowie Erklärungen, die von einem Vertragspartner ausdrücklich abweichend von dieser Vereinbarung in schriftlicher Form verlangt werden.
Ausschließlicher Gerichtsstand ist Hamburg,
soweit gesetzlich zulässig.
15.1 - Die Vertragspartner vereinbaren hinsichtlich sämtlicher Rechtsbeziehungen aus diesem Vertragsverhältnis die Anwendung deutschen Rechts. Auch im grenzüberschreitenden Verkehr gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UNKaufrechts.
15.2 - Als Erfüllungsort für alle beiderseitigen Leistungen aus dem Vertrag wird Hamburg vereinbart.
16.1 - Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nichtig sein oder werden, so bleiben die anderen Bedingungen im Übrigen wirksam.
16.2 - Änderungen und Ergänzungen der anwendbaren Vertragsbestimmungen sind nur wirksam, wenn sie in einem von beiden Vertragsparteien unterschriebenen Zusatzvertrag niedergelegt sind.
16.3 - Zu einer Abtretung seiner Rechte aus dem Vertragsverhältnis bedarf der Kunde der schriftlichen Einwilligung von Ost-Kombinat. Eine Aufrechnung gegen die Gegenleistung kann der Kunde nur mit anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Forderungen erklären.